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Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung für die sachgerechte Umsetzung der Steuer- und Schatzungsgesetzgebung.

Koordination und Kontakte
Die Geschäftsleitung koordiniert die Arbeit in den verschiedenen Projekten, pflegt laufend Kontakte zum Finanzdepartement, zur Eidgenössischen Steuerverwaltung, zu den Verwaltungsstellen, die unsere Daten benötigen (wie zum Beispiel Ausgleichskassen, Stipendienstelle, LUSTAT Statistik Luzern, Sozialämter), zur Schweizerischen Steuerkonferenz, zum Verband Luzerner Gemeinden, zum Verband Steuerfachleute Luzerner Gemeinden, zu den Verbänden der professionellen Steuervertreter und -vertreterinnen sowie zu den Kantonen, mit denen die Dienststelle Steuern gemeinsame Informatikprojekte abwickelt.

Die Geschäftsleitung

  • erarbeitet für Regierungsrat und Parlament Entscheidungsgrundlagen zur Steuer- und Schatzungsgesetzgebung
  • ist verantwortlich für eine wirtschaftlich und effizient arbeitende Veranlagungs- und Bezugsorganisation
  • stellt die zielgerichtete Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sicher
  • beaufsichtigt und betreut fachlich die Gemeindesteuerämter
  • beaufsichtigt und betreut fachlich die Gemeindekanzleien im Bereich Sondersteuern
  • legt Qualitätsstandards fest und überprüft deren Einhaltung
  • erlässt Weisungen und Richtlinien zur einheitlichen und kundenfreundlichen Anwendung der Steuer- und Schatzungsgesetzgebung
  • informiert ansprechend und verständlich, damit die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen ihre gesetzlichen Pflichten kennen

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