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Lohnausweis

Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zur Erstellung des Lohnausweises
Um die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei der Erstellung des Lohnausweises zu unterstützen und die administrative Belastung zu verringern, stellen die Steuerbehörden unentgeltlich eine EDV-Applikation zur Verfügung. Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und Treuhänder/Treuhänderinnen, die nicht über einen integrierten Lohnausweis in ihren Buchhaltungssoftware verfügen, können die Software eLohnausweis SSK herunterladen. Damit können Sie kleinere Mengen von Lohnausweisen in wenigen Minuten herstellen. Zur einfachen Verständlichkeit ist jedes auszufüllende Feld mit dem entsprechenden Ausschnitt der Wegleitung hinterlegt.

Überprüfen Sie Ihr Spesenreglement inhaltlich. Überschreiten die Ansätze in Ihrem Spesenreglement die Limiten gemäss der Wegleitung nicht, besteht für Sie kein Handlungsbedarf. Falls sie die Limiten überschreiten, empfehlen wir Ihnen, die Ansätze anzupassen. Ist dies nicht möglich oder nicht gewollt, sollten Sie Ihr Spesenreglement bei der kantonalen Steuerverwaltung Ihres Sitzkantons genehmigen lassen.

Überprüfen Sie die Verbuchung der Gehaltsnebenleistungen und Spesen in Ihrer Lohnbuchhaltung. Passen Sie diese bei Bedarf an.

Bitte beachten Sie: Im Kanton besteht eine Lohnmeldepflicht.

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