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Aktuelle Steuererklärung

Steuererklärungssoftware 2009: HIER DOWNLOAD

Was ist neu bei steuern.lu.2009 nP ?

Das Willkommen-Fenster erscheint nach dem Start des Programms und bietet die wichtigsten Funktionen an:

Einstiegsmaske 2009

Neu... (inkl. Datenimport aus Vorperiode): die in der 2008-Version erfassten Daten können problemlos auf die Steuerperiode 2009 übernommen werden. Sie können dabei sogar die zu importierenden Daten auswählen (Personalien, Wertschriften- und Guthabenverzeichnis, Liegenschaften, Schuldenverzeichnis, Bewegliches Privatvermögen).

Verwalten: die erfassten Steuerfälle sind hier übersichtlich dargestellt und können nach verschiedenen Kriterien sortiert werden.

Datenerfassung: das Programm stellt Ihnen, via Eingabeassistent, bildschirmgerechte Eingabemasken zur Verfügung, in denen Sie Ihre Daten eintragen können. Ebenfalls ist auch die Eingabe direkt in die Formulare möglich.

Sonstige Neuerungen

  • Jeder Steuerfall wird als eigene Datei gespeichert und kann somit problemlos z.B. auf einen anderen PC exportiert und ausgedruckt werden.
  • Die Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung werden auf der CD mitgeliefert.
  • Der Fragebogen für Erbengemeinschaften kann als eigenständiger Fall angelegt werden. Somit können die Daten der Erbengemeinschaft und die der beteiligten Erben einwandfrei auseinander gehalten werden.
  • Die Steuererklärung kann neu als PDF-Dokument gespeichert und anschliessend gedruckt werden.


Die Software für die Steuererklärung 2009 steht seit dem 1. Februar 2010 auf dem Internet zur Verfügung - mit Versionen für PC-, Mac-User und Linux. Als Alternative zum Internet-Download kann bei den Gemeindesteuerämtern bzw. bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern eine 1:1-Version der Software auf CD-ROM bezogen werden. Und das alles kostenlos.

Steuererklärung 2010 bei unterjähriger Steuerpflicht

Bei unterjähriger Steuerpflicht, die nur bei Zuzug sowie Wegzug ins Ausland, durch Tod einer steuerpflichtigen Person während der Steuerperiode sowie beim Wechsel von der Quellensteuer zur ordentlichen Steuer und umgekehrt entsteht, sind die entsprechenden Formulare auszufüllen.

Diese können entweder bestellt , das Merkblatt dazu auch heruntergeladen werden.

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