Grafische Darstellung
AccKeys   [Alt + 0 Startseite] - Startseite, Homepage [Alt + 1 Navigation] - Navigation [Alt + 2 Inhalt] - Seiteninhalt [Alt + 3 Newsletter] - Newsletter [Alt + 4 Bestellen] - Bestellen [Alt + 5 Links] - Links [Alt + 6 Downloads] - Downloads [Alt + 7 Standort] - Standort [Alt + 8 Feedback] - Kontakt [Alt + 9 Sitemap] - Sitemap
  KANTON LUZERN
 Home
 Unsere Kunden und Partner
 Privatpersonen
 Unternehmen
 Selbständigerwerbende (inkl. Landwirtschaft)
 Personengesellschaften
 Kapitalgesellschaften / Genossenschaften
 Holdinggesellschaften
 holdings
 Domizil- / Verwaltungs-gesellschaften
 Vereine, Stiftungen / übrige jur. Personen
 Quellensteuer
 Steuerbefreiung
 Lohnausweis
 Lohnmeldepflicht
 Genehmigung von Spesenreglementen
 Gemeinden
 Steuerberaterinnen und Steuerberater
 Medienschaffende
 Über uns
 Recht und Gesetzgebung
 Steuererklärung
 Publikationen
 Links
 Sitemap
 Steuerbuch
   Steuerkalkulatoren
Projekt LuTax LUTAX
   © OID Kanton Luzern
 HOME  NEWSLETTER  BESTELLEN  LINKS  DOWNLOAD  STANDORT  FEEDBACK  SITEMAP
Druckversion

Gewinnsteuer

Die Domizil- und Verwaltungsgesellschaften entrichten die kantonale Gewinnsteuer grundsätzlich wie folgt:

  • Erträge aus qualifizierten Beteiligungen sowie entsprechende Kapitalgewinne sind steuerfrei.
  • Die übrigen Einkünfte aus der Schweiz werden zum ordentlichen Tarif besteuert.
  • Die übrigen Einkünfte aus dem Ausland werden nach der Bedeutung der Verwaltungstätigkeit bzw. Geschäftstätigkeit in der Schweiz zum ordentlichen Tarif besteuert.

Dabei gilt, dass geschäftsmässig begründeter Aufwand, der mit bestimmten Erträgen und Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang steht, vorgängig mit den entsprechenden Erträgen zu verrechnen ist. Den Raster einer Spartenrechnung sowie das Berechnungsschema der Steuerbelastung ab 2011 finden Sie im Steuerbuch.

Bundessteuerrechtlich wird der Gewinn einer Domizil- und Verwaltungsgesellschaften gegebenenfalls im Rahmen des Beteiligungsabzuges freigestellt.

Druckversion