
Im Geschäftsbereich Gemeindedienstleistungen sind alle Einheiten der Dienststelle Steuern zusammengefasst, welche sich zur Hauptsache mit Teilbereichen der Veranlagung von Unselbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen befassen.
Koordination und Kontakte
Der Geschäftsbereich Gemeindedienstleistungen pflegt mit vielen internen und externen Stellen intensive Kontakte. Zu den Ansprechpartnern und -partnerinnen gehören nicht nur die Kunden und Kundinnen und Ihre Vertreter, sondern auch die Veranlagungsbehörden, Steuerämter, Einwohnerkontrollen, Amt für Migration, Arbeitsamt, Arbeitslosen- und Ausgleichskassen, Grundbuch-, Betreibungs-, Konkurs-, Sozial- und Teilungsämter sowie der Bund.
bestimmt die Veranlagungsbehörden bei den Gemeinden
beaufsichtigt und betreut fachlich die Gemeindesteuerämter
überwacht die Einhaltung der quantitativen und qualitativen Veranlagungsziele
legt Qualitätsstandards fest und überprüft deren Einhaltung
führt die Bezugs- und Abrechnungskontrolle der Staatssteuer durch
prüft und genehmigt eingereichte Spesenreglemente
veranlagt die Einkommens- und Vermögenssteuern bei Gemeinden ohne Veranlagungskompetenz
erledigt zeit- und sachgerecht das erstinstanzliche Rechtsmittelverfahren (Einsprache) und verfasst Stellungnahmen zu Beschwerden an das Verwaltungsgericht
stellt die zielgerichtete Aus- und Weiterbildung des Personals der Gemeindesteuerämter sicher
informiert adressaten- und zeitgerecht
erteilt mündliche und schriftliche Auskünfte
ist massgeblich beteiligt an der Weiterentwicklung des Luzerner Steuerbuchs und der Steuerformulare
Kontakt
stellt provisorische und definitive Bundessteuern in Rechnung und prüft eingehende Quellensteuerabrechnungen
berät und unterstützt Kunden und Kundinnen
ist zuständig für die Adress- und Registermutationen
überwacht die Zahlungseingänge und führt das Mahn- und Betreibungswesen durch
bewirtschaftet Verlustscheine
führt eine Hauptbuchhaltung, erstellt Abschlüsse und rechnet regelmässig mit verschiedenen Gemeinwesen ab
führt die Register der Schuldner der steuerbaren Leistungen (Arbeitgeber) und der quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
nimmt Buchprüfungen am Domizil der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen vor
bearbeitet Prämienverbilligungsgesuche
prüft Erlassgesuche von natürlichen und juristischen Personen
fällt Erlass-Entscheide oder stellt Anträge an die zuständigen Behörden (Finanzdepartement, Eidgenössische Erlasskommission)
berät und unterstützt die Steuerfachleute in den Gemeinden bei Steuererlassfällen
erarbeitet Weisungen für eine einheitliche Praxis im Steuererlassverfahren, für die Festsetzung von Zahlungserleichterungen und die Abschreibung von Steuern
Kontakt
prüft die Wertschriftenverzeichnisse der natürlichen Personen und legt das steuerbare Wertschriftenvermögen und die daraus fliessenden steuerbaren Vermögenserträge fest
beurteilt und verfügt den Verrechnungssteueranspruch und erstatt die Verrechnungssteuer und den zusätzlichen Steuerrückbehalt USA
berechnet die pauschale Steueranrechnung
erteilt Auskünfte zu allen Belangen des Wertschriftenverzeichnisses
nimmt zu Einsprachen im Bereich des Wertschriftenvermögens bzw. der Wertschriftenerträge Stellung
bewertet ausländische Wertpapiere
prüft und genehmigt Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
Kontakt
erarbeitet die Schatzungsgrundlagen (Schatzungsweisungen)
organisiert das Schatzungswesen
legt den Katasterwert des unbeweglichen Vermögens fest
behandelt Einsprachen und verfasst Vernehmlassungen sowie Amtsberichte
ermittelt die nach dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht zu ermittelnden Grundstücks- und Anrechnungswerte des Betriebsinventars
berechnet den Verkehrswert von Liegenschaften auf Antrag einer Veranlagungsbehörde
ermittelt weitere Werte (Anrechnungswert Erbteilungen, Belastungsgrenze Gülten, Jahresertrag Ertragsgemeinderschaft etc.)
beobachtet den Immobilienmarkt
Kontakt

