
Im Geschäftsbereich Unternehmenssteuern sind alle Einheiten der Dienststelle Steuern zusammengefasst, welche sich zur Hauptsache mit der Veranlagung von Unternehmen (juristische und natürliche Personen) befassen.
Koordination und Kontakte
Der Geschäftsbereich Unternehmenssteuern koordiniert den Datenfluss von und zu den Gemeinden, den Kantonen, dem Bund und den Ausgleichskassen. Er steht laufend im Kontakt mit den Steuerkunden und -kundinnen sowie deren Vertretern und Vertreterinnen.
ist verantwortlich für die Registerführung
veranlagt die Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen und die Einkommens- und Vermögenssteuern sowie die Sondersteuern der an Personengesellschaften beteiligten Personen
nimmt Buchprüfungen am Domizil der Unternehmen vor
bearbeitet steuerliche Anfragen (z.B. Umstrukturierungen)
bewertet die Beteiligungsrechte an den Kapitalgesellschaften
prüft Steuererleichterungsgesuche im Auftrag der Fachstelle für Wirtschaftsförderung, vor allem im Zusammenhang mit der Neuansiedlung bedeutender Unternehmen
prüft Steuerbefreiungsgesuche und erlässt die entsprechenden Verfügungen
arbeitet im Einspracheverfahren mit und nimmt Stellung in Gerichtsverfahren
ermittelt die für die Sozialversicherungen notwendigen Daten
beurteilt die Besteuerungsart bei Grundstückverkäufen
erledigt die Vorbereitungsarbeiten im Zusammenhang mit Einsprachen im Auftrag der Steuerkommission
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veranlagt die Einkommens- und Vermögenssteuern sowie die Sondersteuern der Selbständigerwerbenden (inklusive Landwirtschaft)
untersucht die Geschäftsabschlüsse der Selbständigerwerbenden und nimmt Buchprüfungen vor
ermittelt die für die Sozialversicherungsabgaben massgebenden Bemessungsgrundlagen und erstellt die entsprechenden Meldungen
steht den Selbständigerwerbenden bei der Erfüllung ihrer Mitwirkungspflicht mit Rat und Tat bei und beantwortet Anfragen
führt das erstinstanzliche Rechtsmittelverfahren durch und erarbeitet bei Beschwerden die Stellungnahmen an das Verwaltungsgericht
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