Barrierefreie Darstellung
Logo Kanton Luzern
KANTON LUZERN
 Über uns / Ansprechpartner
 Organigramm
 Leistungsauftrag
 Geschäftsbereiche / Supportbereiche
 Geschäftsleitung
 Unternehmensentwicklung
 Gemeindedienstleistungen
 Unternehmenssteuern
 Recht und
Gesetzgebung
 Informatik
 Personal und Dienste
 Facts & Figures
 Steuerstatistiken
 Leitbild
 Offene Stellen
 Aus- und Weiterbildung
 Privatpersonen
 Unternehmen
 Gemeinden
 SteuerberaterInnen
 Medienschaffende
 Gesetze und Verordnungen
 Gesetzgebungsprojekte
 Steuererklärung /
Natürliche Personen
 Steuererklärung /
Juristische Personen
 Blickpunkt
 Steuerbuch
 Steuerkalkulatoren
Projekt LuTax LUTAX
 HOME  NEWSLETTER  BESTELLEN  LINKS  DOWNLOAD  STANDORT  FEEDBACK  SITEMAP
Seite drucken

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung für die sachgerechte Umsetzung der Steuer- und Schatzungsgesetzgebung.

Koordination und Kontakte
Die Geschäftsleitung koordiniert die Arbeit in den verschiedenen Projekten, pflegt laufend Kontakte zum Finanzdepartement, zur Eidgenössischen Steuerverwaltung, zu den Verwaltungsstellen, die unsere Daten benötigen (wie zum Beispiel Ausgleichskassen, Stipendienstelle, LUSTAT Statistik Luzern, Sozialämter), zur Schweizerischen Steuerkonferenz, zum Verband Luzerner Gemeinden, zum Verband Steuerfachleute Luzerner Gemeinden, zu den Verbänden der professionellen Steuervertreter und -vertreterinnen sowie zu den Kantonen, mit denen die Dienststelle Steuern gemeinsame Informatikprojekte abwickelt.

Die Geschäftsleitung

  • erarbeitet für Regierungsrat und Parlament Entscheidungsgrundlagen zur Steuer- und Schatzungsgesetzgebung
  • ist verantwortlich für eine wirtschaftlich und effizient arbeitende Veranlagungs- und Bezugsorganisation
  • stellt die zielgerichtete Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sicher
  • beaufsichtigt und betreut fachlich die Gemeindesteuerämter
  • beaufsichtigt und betreut fachlich die Gemeindekanzleien im Bereich Sondersteuern
  • legt Qualitätsstandards fest und überprüft deren Einhaltung
  • erlässt Weisungen und Richtlinien zur einheitlichen und kundenfreundlichen Anwendung der Steuer- und Schatzungsgesetzgebung
  • informiert ansprechend und verständlich, damit die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen ihre gesetzlichen Pflichten kennen

    Kontakt
Seite drucken