
Die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung für die sachgerechte Umsetzung der Steuer- und Schatzungsgesetzgebung.
Koordination und Kontakte
Die Geschäftsleitung koordiniert die Arbeit in den verschiedenen Projekten, pflegt laufend Kontakte zum Finanzdepartement, zur Eidgenössischen Steuerverwaltung, zu den Verwaltungsstellen, die unsere Daten benötigen (wie zum Beispiel Ausgleichskassen, Stipendienstelle, LUSTAT Statistik Luzern, Sozialämter), zur Schweizerischen Steuerkonferenz, zum Verband Luzerner Gemeinden, zum Verband Steuerfachleute Luzerner Gemeinden, zu den Verbänden der professionellen Steuervertreter und -vertreterinnen sowie zu den Kantonen, mit denen die Dienststelle Steuern gemeinsame Informatikprojekte abwickelt.
Die Geschäftsleitung
erarbeitet für Regierungsrat und Parlament Entscheidungsgrundlagen zur Steuer- und Schatzungsgesetzgebung
ist verantwortlich für eine wirtschaftlich und effizient arbeitende Veranlagungs- und Bezugsorganisation
stellt die zielgerichtete Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sicher
beaufsichtigt und betreut fachlich die Gemeindesteuerämter
beaufsichtigt und betreut fachlich die Gemeindekanzleien im Bereich Sondersteuern
legt Qualitätsstandards fest und überprüft deren Einhaltung
erlässt Weisungen und Richtlinien zur einheitlichen und kundenfreundlichen Anwendung der Steuer- und Schatzungsgesetzgebung
informiert ansprechend und verständlich, damit die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen ihre gesetzlichen Pflichten kennen
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