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Fristerstreckungen


Die Steuerperiode entspricht bei Selbständigerwerbenden und Teilhabern für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften dem Kalenderjahr und bei juristischen Personen dem Geschäftsjahr. Bei Selbständigerwerbenden und Teilhabern für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften erfolgt der Versand der Steuererklärungen in den ersten beiden Monaten jeden Kalenderjahres, bei den juristischen Personen gestaffelt, entsprechend dem Abschlussdatum.


Zur Erfassung von Fristerstreckungen bis 30. November für Selbständigerwerbende und Teilhaber von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften bzw. bis 11 Monate ab Abschlussdatum für juristische Personen folgen Sie bitte nachstehendem Link:



Fristerstreckungen über den 30. November bzw. über 11 Monate ab Abschlussdatum und Fristerstreckungen für Steuererklärungen, für welche die 2. Mahnung bereits versandt worden ist, können nicht über Internet beantragt werden.


Schriftlich begründete Gesuche können mit E-Mail frist.dst[at]lu.ch oder in Briefform bei der Dienststelle Steuern, Unternehmenssteuern, Administration, Buobenmatt 1, Postfach 3464, 6002 Luzern, eingereicht werden, wobei Fristerstreckungen über diese  Maximalfristen nur mit grosser Zurückhaltung bewilligt werden.



Kontakt

Für Fristerstreckungen Natürliche Personen (Unselbständigerwerbende) wenden Sie sich bitte an das Steueramt Ihrer Gemeinde.


Verzeichnis Steuerämter Weitere Informationen