Steuergesetzrevision 2008

Inhalt
Das Volk hat in der Abstimmung vom 11. März 2007 der Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2008) zugestimmt: Die Änderungen sind im Wesentlichen:

             Der Abzug für Fremdbetreuungskosten beträgt neu höchstens 6'400
             Franken.

Die Steuergesetzrevision 2008 sieht die folgenden Entlastungen der Steuerpflichtigen vor (in Millionen Franken):

2007

2008

2009

2010

Kanton

2

57

35

18

Gemeinden

3

71

42

21

Total

5

128

77

39


Die Ausfälle der Steuererträge beim Kanton und den Gemeinden sind dank des zu erwartenden Kompensationseffektes wesentlich geringer. Beim Ertragsausfall bei der Vermögenssteuer wird mit einem Kompensationseffekt von rund 50 Prozent gerechnet.

Zurückgestellte Anschlussgesetzgebungen

Seite drucken Grundlagen

PDF-DokumentGesetzestext für die Steuergesetzrevision 2008
PDF-DokumentBotschaft des Regierungsrates zu den Entwürfen eines Grossratsbeschlusses über die Volksinitiative "Steuern vors Volk" sowie einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2008)
PDF-DokumentBericht des Regierungsrates an die Stimmberechtigten zur Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2008)