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Besteuerung von Rentnerinnen und Rentnern mit EL

Denken Sie daran, das steuerbare Einkommen der Akontorechnung 2005 bei den Bezügern und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen (EL) gegenüber 2004 anzuheben.

Informieren Sie die betroffenen Personen. Dazu können Sie untenstehenden Text aufrufen und verwenden. Ausführliche Informationen siehe LU StB Bd.2a Weisungen StG § 200 Nr. 2.

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 Informationen


Besteuerung von Rentnerinnen und Rentnern mit Ergänzungsleistungen (ab 2005) (pdf, 15,7 KB)

 Kontakt

Dienststelle Steuern
Gemeindedienstleistungen
Gemeindebetreuung
Buobenmatt 1, Postfach 3464
6002 Luzern
E-Mail
Telefon   +41 41 228 56 58
Telefax    +41 41 228 51 09