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Steuergesetzrevision 2005


Die Regierung hat dem Integrierten Finanz- & Aufgabenplan 2004 -2008 vom 26. August 2003 die folgende Steuerpolitik zugrunde gelegt:


"Wir planen für das Jahr 2005 eine erste vorgezogene Teilrevision des Steuergesetzes. Mit dieser wollen wir die unteren Einkommen entlasten, die Kapitalsteuer reduzieren und die wirtschaftliche Doppelbelastung Gesellschaft/Beteiligungsinhaber mildern. Hierfür haben wir ab 2005 Ertragsausfälle von 20 Millionen Franken pro Jahr eingerechnet."
Mit Gültigkeit 1. Januar 2005 wurden die folgenden Massnahmen verabschiedet:


Die aufgelisteten Massnahmen führen zu Entlastungen von CHF 28 Millionen bei der Staatssteuer und CHF 35 Millionen bei der Gemeindesteuer, insgesamt CHF 63 Millionen.


Bezugsmöglichkeit

Systematische Rechtssammlung des Kantons Luzern, SRL Nr. 620