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Steuergesetzrevision 2001

Die Steuergesetzrevision per 1. Januar 2001 (Totalrevision des seit 1946 geltenden Gesetzes) brachte Erleichterungen in der Familienbesteuerung, der Besteuerung von Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen sowie von Unternehmen. So wurden die Kinderabzüge oder der Kinderbetreuungsabzug stark erhöht. Weitere Neuerungen betrafen organisatorische Bereiche, wie etwa die einjährige Veranlagung mit Gegenwartsbemessung oder der Ausbau der Informatik in der Steuerveranlagung (CD-Rom und Down-Load-Programm für das elektronische Ausfüllen der Steuererklärung).

Die Einkommenssteuer für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen wurde zwar über den Ausgleich der kalten Progression hinaus gemildert (Alleinstehenden bis zu einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 30'000.00 um 17,5 Prozent; Verheirateten bis zu einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 100'000.00 um 10,4 Prozent), doch bestand in diesem Bereich weiterhin ein Nachholbedarf. Die Steuergesetzrevision 2005 bringt nun unteren Einkommen weitergehende Entlastungen.

Die zwingenden Vorgaben der Unternehmenssteuerreform I des Bundes (1997) wurden übertroffen: Massgeblich entlastet wurden dabei Kapitalgesellschaften, die mindestens eine qualifizierte Beteiligung von 20 Prozent am Grund- oder Stammkapital einer anderen Gesellschaft halten. Darüber hinaus wurde die Kapitalsteuer für Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften von 1 Promille auf 0,5 Promille des steuerbaren Eigenkapitals halbiert. Diese feste Steuer beträgt jedoch mindestens CHF 500.00.

Weitere Anpassungen brachten unter anderem eine Reduktion des steuerbaren Eigenmietwerts von 75 % auf 70 % einer mittleren Marktmiete. Die Liegenschaften werden zum vollen Katasterwert versteuert. Davon ausgenommen sind die selbstbewohnte Liegenschaften, die bloss zu 75 % des Katasterwertes versteuert werden müssen.

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