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Begriffe von A-Z


Ansiedlung im Kanton Luzern

Der Kanton Luzern hat in den letzten Jahren die Steuerbelastung kontinuierlich gesenkt und wird weitere Steuersenkungen vornehmen. Damit kann er bei der Steuerbelastung für Unternehmen im gesamtschweizerischen Schnitt mehr als mithalten, bei der Gewinnbesteuerung ab 2012 gar schweizweit einen Spitzenplatz einnehmen. Für Personen mit einem mittleren Einkommen hingegen ist die Steuerbelastung etwas höher, was nicht zuletzt auf die grossen Zentrumsleistungen, die der Kanton Luzern zu erbringen hat, zurückzuführen ist.


Die Steuerbelastung ist aber nicht das einzige Kriterium, wenn es gilt seinen Wohnsitz, seinen Arbeitsort oder einen Firmensitz zu wählen. Der Kanton Luzern kann eine ganze Reihe von überzeugenden Argumenten nennen, weshalb er ein attraktiver Wohn- und Arbeitskanton ist.



Ausgleichszins, negativer

Soweit der definitive Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt ist, muss er von diesem Zeitpunkt weg bis zum Eingang der ausstehenden Zahlung oder bis zur früher erfolgten Ausstellung der Schlussrechnung verzinst werden. Damit soll der wirtschaftliche Nachteil für Gemeinde und Staat ausgeglichen werden. Dies gilt auch, wenn der definitive Rechnungsbetrag höher ist als die Akontorechnung.



Ausgleichszins, positiver

Den definitiven Rechnungsbetrag der Steuerrechnung übersteigende bezahlte Beträge werden ab Fälligkeit oder späterem Zahlungseingang bis zur Rückzahlung verzinst. Damit wird der wirtschaftliche Vorteil für Gemeinde und Staat ausgeglichen. Dasselbe gilt für vor der Fälligkeit geleistete Zahlungen.



Bemessungsperiode

Zeitraum, in dem das der Steuerberechnung zu Grunde liegende Einkommen erzielt wird.



Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung)

Die Besteuerung nach dem Lebensaufwand kann beantragen, wer aus dem Ausland zuzieht und keine Erwerbstätigkeit ausübt. Im Kanton Luzern unbeschränkt steuerpflichtige Personen, die erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit in den Kanton Luzern zugezogen sind, können anstelle der ordentlichen eine Besteuerung nach dem Aufwand beantragen, wenn sie hier keine Erwerbstätigkeit ausüben. Ausländische Staatsangehörige, die die Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung erfüllen, können für jede Steuerperiode zwischen der Pauschalbesteuerung und der ordentlichen Besteuerung wählen.


Schweizerische Staatsangehörige, die in den letzten zehn Jahren landesabwesend waren, während dieser Zeit weder in einem schweizerischen öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis standen noch irgendeine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausübten und nach ihrer Rückkehr keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen, können bis zum Ende der laufenden Steuerperiode pauschalbesteuert werden. Die Steuer wird in der Regel nach dem Lebensaufwand der steuerpflichtigen Person und der von ihr unterhaltenen, in der Schweiz lebenden Personen berechnet, wobei in jedem Fall ein Mindestlebensaufwand zur Anrechnung gelangt (z.B. bei eigener Wohnung/eigenem Haus: mindestens fünffacher Eigenmietwert). Die Steuer muss aber mindestens gleich hoch angesetzt werden wie die nach den ordentlichen Tarifen berechneten Steuern von den schweizerischen Steuerwerten.



Doppelbesteuerungsverbot

In der Bundesverfassung (Art. 127 Abs. 1 Satz 1) ist die interkantonale Doppelbesteuerung verboten. Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn sich verschiedene Steuerhoheiten überschneiden. Fehlte ein solches Verbot, könnte dasselbe Steuersubjekt (Steuerpflichtige/r) für das gleiche Steuerobjekt (beispielsweise die Liegenschaft X) von verschiedenen Kantonen (beispielsweise Wohnortkanton Kanton A und Kanton B, wo die Liegenschaft X liegt) zu gleichen oder gleichartigen Steuern herangezogen werden.
Mit zwischenstaatlichen Abkommen wird die internationale Doppelbesteuerung vermieden.



Einheiten

vgl. unter "Steuerfuss/Steuereinheiten" sowie "Steuerberechnung"



"Flat rate"

Die sogenannte "flat rate" ist eine Besteuerung nach einem Pauschal- oder Einheitssatz ohne oder allenfalls mit einer ganz beschränkten Möglichkeit von Abzügen. Sie wird auch als "flat tax" (flache Steuer) bezeichnet. Diese Art der Besteuerung steht im Gegensatz zum in der Schweiz vorherrschenden Steuersystem mit progressiven Steuertarifen, bei dem die Steuerbelastung überproportional ansteigt, je höher das Einkommen oder Vermögen ist.



Kalte Progression


Unter kalter Progression versteht man den überproportionalen Anstieg der Steuerbelastung, weil ein höheres Nominaleinkommen oder -vermögen in einer höheren Tarifstufe stärker belastet wird, ohne dass sich das Realeinkommen (Kaufkraft) entsprechend erhöht hat.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung.



Lohnausweis (Link)


Minimalsteuer

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften haben eine Minimalsteuer von 1 Promille des Steuerwertes der im Kanton Luzern gelegenen Grundstücke anstelle der ordentlichen Steuern zu entrichten, wenn der Minimalsteuerbetrag den ordentlichen Gewinn- und Kapitalsteuerbetrag übersteigt.



Pauschalbesteuerung

vgl. unter Besteuerung nach dem Aufwand



Steuerberechnung


Im Kanton Luzern erfolgt die Berechnung der Staatssteuer in zwei Schritten: Steuersatz respektive Steuertarif erlauben vorerst nur die Berechnung der einfachen Steuer, und zwar in Prozenten je Einheit. In einem zweiten Schritt wird diese einfache Steuer mit dem Steuerfuss (Steuereinheiten), dem variablen Teil, multipliziert. Dies ergibt schliesslich die geschuldete Steuer. Die Gemeinden erheben ihre Steuern auf dieselbe Weise, indem sie ein Vielfaches der einfachen Steuer festlegen. Im Steuergesetz im Anhang zu § 57 sowie in der jeweiligen Wegleitung zur Steuererklärung findet sich eine Tabelle, in der die Steuer je Steuereinheit angegeben ist

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Bei einem steuerbaren Einkommen von z.B. CHF 100'000.00 beläuft sich die Steuer je Einheit auf 4,204 Prozent oder CHF 4'204.00. Für eine in der Stadt Luzern wohnhafte alleinstehende Person bedeutet dies, dass sie im Jahr 2011 CHF 4'204.00.00 mal 1,5 Einheiten für die Staatssteuer (Kanton) und mal 1,75 Einheiten für die Gemeindesteuer zu bezahlen hat. Die Kirchensteuern werden auf dieselbe Art ermittelt.


Der Steuerkalkulator berechnet die Steuerbelastung direkt für die gewünschte Gemeinde/Konfession zusammen mit der Staatssteuer, ebenso für die Vermögenssteuer.



Steuererleichterungen für Neuansiedlungen
Neu eröffneten Unternehmungen, die dem volkswirtschaftlichen Interesse des Kantons dienen, können für höchstens 10 Jahre ab Betriebseröffnung angemessene Steuererleichterungen gewährt werden. Eine wesentliche Änderung der betrieblichen Tätigkeit ist einer Neueröffnung gleichgestellt.



Steuerfuss/Steuereinheiten

Der Steuerfuss ist der variable Teil zur Berechnung der Steuern. Er wird im Kanton Luzern in Einheiten ausgedrückt und wird jährlich von Kanton und Gemeinden festgesetzt. Zur Steuerberechnung wird er mit der in einem ersten Schritt zu ermittelnden einfachen Steuer (vgl. Beispiel unter Steuerberechnung) multipliziert.


Der Staatssteuerfuss wurde im Jahr 2002 um 1/20 Einheit, 2003 um 3/20 Einheiten, 2006 um weitere 2/20 Einheiten, und 2008 auf schliesslich 1,5 Einheiten gesenkt. Viele Gemeinden haben ihre Steuerfüsse in den letzten Jahren ebenfalls gesenkt, teilweise sogar wiederholt.



Steuerperiode

Zeitabschnitt, für den die Steuer geschuldet ist. Bei den natürlichen Personen gilt als Steuerperiode das Kalenderjahr, bei den juristischen Personen das Geschäftsjahr.



Steuerprozente
Einige Kantone kennen vor allem bei den Unternehmenssteuern einen einheitlichen Gewinnsteuersatz (sogenannte flat rate), der in allen Gemeinden des Kantons gilt. Eine Multiplikation mit einem Steuerfuss entfällt. Der Gewinnsteuersatz wird von den Steuerfüssen der einzelnen Gemeinden entkoppelt.


Eine andere Form der Prozentangabe: In einigen Kantonen wird der Steuerfuss in Prozenten der einfachen Staatssteuer ausgedrückt. So beträgt der Staatssteuerfuss im Kanton ZH z.B. 100% der einfachen Staatssteuer. Der Steuerfuss der Gemeinde Zürich beträgt z.B. 122%. Für die Berechnung der geschuldeten Staats- und Gemeindesteuern ist somit die einfache Steuer mit dem Faktor 2.22 (100% + 122%) zu multiplizieren.


Die unterschiedliche Angabe in Einheiten bzw. in Prozenten wird von den Kantonen aufgrund ihrer Steuerautonomie (zumindest für die Staats- und Gemeindesteuern) selbständig festgelegt.



Steuersatz

Der Steuersatz ist der Prozent- oder Promillesatz, zu dem das steuerbare Einkommen oder Vermögen der Besteuerung unterliegt. Wird das steuerbare Einkommen oder Vermögen mit dem Steuersatz gemäss dem anwendbaren Steuertarif multipliziert, ergibt sich die Steuer je Einheit. Bei der direkten Bundessteuer resultiert daraus bereits der geschuldete Steuerbetrag.



Steuertarif

Der Steuertarif ist die Summe der Steuersätze, die die Steuerbelastung bei einem bestimmten Einkommen oder Vermögen ausdrücken. Er ist in einem formellen Gesetz festgehalten und kann regelmässig nur über eine Gesetzesrevision abgeändert werden. Nach ihm bestimmt sich, welcher Steuersatz anzuwenden ist. Im Kanton Luzern und bei der direkten Bundessteuer gilt ein ermässigter Steuertarif für Verheiratete und Einelternfamilien und einer für die übrigen Steuerpflichtigen.



Steuerstraftatbestände

Im Steuerrecht wird unterschieden zwischen Verletzung der Verfahrenspflichten, Steuerhinterziehung, die beide eine Übertretung darstellen und im Verwaltungsstrafverfahren mit Busse geahndet werden, und dem Steuerbetrug. Steuerbetrug, eine Steuerhinterziehung mit gefälschten Urkunden, ist ein Vergehen, das mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht ist. Beim Steuerbetrug kommt das ordentliche Strafverfahren nach Strafprozessordnung zur Anwendung.



Verzugszins

Der Verzugszins wird auf den mit der Schlussrechnung geforderten und innert 30 Tagen nicht bezahlten Beträgen erhoben.



Weitere, detaillierte Informationen finden Sie unter:
Luzerner Steuerbuch