
Sie gelten im steuerlichen Sinn als Privatperson, wenn Sie
unselbständig erwerbend sind, also in einem Angestelltenverhältnis voll- oder teilzeitlich arbeiten
nicht erwerbstätig sind
eine Rente beziehen
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KANTON LUZERN |
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Standort |
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Öffnungszeiten Donnerstag durchgehend |
08.00 - 11.30 08.00 - 17.30 |
Dienststelle Steuern
Gemeindedienstleistungen
Gemeindebetreuung
Buobenmatt 1, Postfach 3464
6002 Luzern
E-Mail
Telefon +41 41 228 57 87
Telefax +41 41 228 51 09

