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Einkommenssteuer


Der Einkommenssteuer unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte aller Art, insbesondere Einkommen aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit, Erträge aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen, Renteneinkommen und Alimentenzahlungen.


Nur teilweise besteuert, werden:


Einer Jahressteuer unterliegen Kapitalzahlungen aus:


Diese Kapitalzahlungen werden gesondert veranlagt, das heisst, das übrige Einkommen wird nicht berücksichtigt. Der Steuersatz ist privilegiert (ein Drittel des ordentlichen Tarifs).


Von der Einkommenssteuer gänzlich befreit sind:


Abzüge
Vom Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit können grundsätzlich die für die Einkommenserzielung notwendigen Kosten (Berufsauslagen, Gewinnungskosten) abgezogen werden (teilweise in Form von Pauschalabzügen). Für vorübergehend in der Schweiz tätige leitende Angestellte, Spezialistinnen und Spezialisten (Expatriates) gelten besondere Bestimmungen. Weiter können allgemeine Abzüge getätigt werden, etwa für Schuldzinsen (begrenzt), Renten- und Alimentenzahlungen, Beiträge an die staatlichen Sozialversicherungen, Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge, Versicherungsabzug, Krankheits- und Unfallkostenabzug, Abzug der behinderungsbedingten Kosten, oder Abzug für Zuwendungen an steuerbefreite Institutionen und Parteien. Schliesslich werden verschiedene Sozialabzüge zugelassen, so insbesondere ein Kinderabzug oder ein Fremdbetreuungskostenabzug für Kinder.


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Personalsteuer
Unabhängig vom Einkommen wird von jeder Person jährlich eine Personalsteuer von CHF 50.00 erhoben. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem das 18. Altersjahr erfüllt wird. Von in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten ist jährlich eine einzige Personalsteuer geschuldet.


Direkte Bundessteuer
Zu den Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern kommt die vom Kanton im Auftrag des Bundes zu erhebende direkte Bundessteuer hinzu.
Tarife direkte Bundessteuer


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Mietwertansätze

Steuerbuch, Band 1, Einkommenssteuer: Weisungen Krankheits- und Unfallkosten sowie behinderungsbedingte Kosten

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Steuerbefreite Institutionen

Steuerbuch  Band 1, Einkommenssteuer

Steuerbuch Band 2, Unternehmenssteuer: Besteuerung der juristischen Personen, Selbständigerwerbende und Landwirte

Kontakt

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Gemeindedienstleistungen
Gemeindebetreuung
Buobenmatt 1, Postfach 3464
6002 Luzern
E-Mail
Telefon   +41 41 228 57 87
Telefax    +41 41 228 51 09