
Die wesentlichsten Änderungen 2011 |
Tarif Einkommenssteuer gesenkt und verschiedene Abzüge erhöht
Die Kinderabzüge und der Unterstützungsabzug wurden erhöht. Ebenfalls erhöht wurden die Abzüge für: Beiträge an Säule 3a, Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien, Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten, Beiträge an politische Parteien. Die Höchstbelastungsgrenzen wurden angepasst.
Abzug für die Eigenbetreuung der Kinder
Für jedes im Haushalt lebende Kind, welches das 15. Altersjahr noch nicht vollendet hat, kann ein Abzug für die Eigenbetreuung von Fr.2‘000.– gemacht werden. Fallen Fremdbetreuungskosten infolge Erwerbstätigkeit oder Ausbildung an, können diese zusätzlich zum Eigenbetreuungsabzug bis zum Betrag von maximal Fr. 4’700.– abgezogen werden.
Hälftige Kinderabzüge wieder eingeführt
Personen, denen die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam zusteht, können die Kinderabzüge je zur Hälfte beanspruchen.
Berufsauslagen
Bei ganzjähriger Erwerbstätigkeit wird neu mit 220 Arbeitstagen gerechnet.
Krankheits- bzw. behinderungsbedingte Kosten bei Heimaufenthalt
Der Abzug wurde vereinfacht und den neuen Regelungen zur Pflegekostenfinanzierung angepasst.
Bei Bezug von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Heim oder von Sozialhilfe
Die Reinvermögenslimiten für Steuererleichterungen wurden erhöht.
Selbständigerwerbende
Die Besteuerung der Liquidationsgewinne und der Wertschriften im Geschäftsvermögen wurde geändert.

