
Eine unterjährige Steuerpflicht 2012 entsteht
bei Zuzug sowie Wegzug ins Ausland
durch Tod einer steuerpflichtigen Person
beim Wechsel von der Quellensteuer zur ordentlichen Steuer und umgekehrt
im Verlaufe des Jahres 2012.
Informationen zur unterjährigen Steuerpflicht sind dem Merkblatt zu entnehmen
Im Kalenderjahr 2012 wird nur eine sehr beschränkte Auflage von Steuerformularen 2012 angeboten. Es werden nur die wichtigsten Formulare hergestellt. Werden andere Formulare benötigt, können die Formulare 2011 verwendet werden. Die Steuererklärung 2012 für die unterjährigen Steuerfälle kann mit der Wegleitung 2011 sowie der entsprechenden Ergänzung 2012 zur Wegleitung (Wegleitung für unterjährige Steuerpflicht 2012) ausgefüllt werden.
Die Formulare können entweder bestellt, oder heruntergeladen werden.
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