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Steuergesetzrevision 2011

Der Kantonsrat setzt mit der von ihm verabschiedeten Steuergesetzrevision 2011 die Politik der kontinuierlichen Steuerentlastungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Luzern fort. Er hat insbesondere folgende Änderungen des Steuergesetzes beschlossen:

  • Halbierung der Gewinnsteuer: Nach der auf 2010 beschlossenen Senkung der Gewinnsteuer um 25 Prozent wird diese auf 2012 nochmals halbiert. Der Kanton Luzern wird damit ab 2012 mit einer Gewinnsteuerbelastung von rund 4,3% bis 6,5% (je nach Gemeinde) den ersten Rang unter den Kantonen einnehmen.

  • Entlastung des Mittelstandes bei der Einkommenssteuer und Ausgleich der kalten Progression: Die mittleren Einkommen werden nochmals spürbar entlastet. Gleichzeitig ist im Hinblick auf den Standortwettbewerb eine Abflachung des Progressionsverlaufs bei den höheren Einkommen vorgenommen worden. Zudem wird die kalte Progression beim Tarif und bei den Abzügen vorzeitig ausgeglichen.

  • Schaffung eines generellen Kinderbetreuungsabzugs: Für die Eigenbetreuung der Kinder können neu 2'000 Franken abgezogen werden. Fremdbetreuungskosten eines Kindes können nur so weit geltend gemacht werden, als sie den generellen Kinderbetreuungsabzug von 2'000 Franken übersteigen. Der generelle Kinderbetreuungsabzug und der Fremdbetreuungskostenabzug werden für Kinder bis 15 Jahre gewährt. Bei Fremdbetreuung infolge Berufstätigkeit wird der Abzug gesamthaft im Maximum 6'700 Franken betragen.

  • Höchstbelastung: Die Bestimmung über die steuerliche Höchstbelastung der natürlichen Personen wird vereinfacht und den gesenkten Steuern angepasst.

  • Gleichstellung von Stief- und Pflegekindern mit Nachkommen bei der Erbschaftssteuer: Die nicht mehr zeitgemässe Schlechterstellung von Stief- und Pflegekindern gegenüber den leiblichen Nachkommen bei der Erbschaftssteuer wird beseitigt.

  • Einsicht in Steuerdaten: Die öffentliche Auflage des Steuerregisters sowie die Auskunftserteilung über die Steuerfaktoren werden vorab aus Gründen des vermehrten Persönlichkeitsschutzes abgeschafft.

  • Änderung des Handänderungssteuergesetzes: Neu erfolgt die Berechnung der Handänderungssteuer nur noch bei Rechtsgeschäften unter nahestehenden Personen auf der Grundlage des sogenannt subsidiären Handänderungswertes (Katasterwert bei nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken beziehungsweise der um 200 Prozent erhöhte Katasterwert bei landwirtschaftlichen Grundstücken, die nicht in der Bauzone liegen). Bei Rechtsgeschäften unter unabhängigen Dritten wird dagegen die Berechnung der Handänderungssteuer vom vereinbarten Kaufpreis vorgenommen.

  • Änderung des Grundstückgewinnsteuergesetzes: Grundstückgewinne ausserkantonaler Liegenschaftshändlerinnen und -händler werden neu nicht mehr der Grundstückgewinnsteuer, sondern der ordentlichen Einkommens- oder Gewinnsteuer unterliegen. Ferner wird die Bestimmung über den Steueraufschub bei der Ersatzbeschaffung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke gelockert. Die Einschränkung des Steueraufschubs im Verhältnis der ertragsmässigen Gleichwertigkeit des veräusserten Grundstücks zum Ersatzgrundstück wird aufgegeben.

  • Anpassungen an das Bundesrecht: Die notwendige Anschlussgesetzgebung zu den Themen Unternehmenssteuerreform II (u.a. Milderung der Doppelbelastung von Personen mit massgeblichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften, erleichterte Liquidation bei Selbständigerwerbenden aber keine Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer), kollektive Kapitalanlagen, Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren, Nachbesteuerung in Erbfällen und straflose Selbstanzeige, Gaststaatgesetz sowie der Abzug der Instandstellungskosten für neu erworbene Liegenschaften (Abschaffung der sogenannten Dumont-Praxis) wird im kantonalen Recht umgesetzt.

Die nachfolgende Tabelle enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Massnahmen und die sich daraus ergebenden Steuerentlastungen bei den Staats- und den Gemeindesteuern (ohne Kirchensteuern) in Millionen Franken:

Massnahmen

Entlastung
Staats-
steuern

Entlastung
Gemeinde-
steuern

Entlastung
Total

Kantonale Vorhaben:

- Korrektur Tarif Gewinn 2012
- Berücksichtigung Kompensationseffekt**
- Korrektur Tarif Einkommen
- Ausgleich kalte Progression
- Abzug Kinderbetreuung
- Höchstbelastung natürliche Personen
- Verdoppelung Freigrenze Kapitalsteuer für
  Vereine, Stiftungen und übrige jur. Personen
- Minimalsteuer (§ 95 Abs.1)
- Höchstbelastung von Korporationsgemeinden
- Einsicht in Steuerdaten
- Gleichstellung von Stief- und Pflegekindern mit
  Nachkommen bei der Erbschaftssteuer
- Änderung Handänderungssteuergesetz
- Änderung Grundstückgewinnsteuergesetz



25
  - 9
15
15
6
-*
-*

2
-*
-*
-*

-*
-*



33
- 12
19
19
8
-*
-*

2
-*
-*
-*

-*
-*



58
- 21
34
34
14
-*
-*

4
-*
-*
-*

-*
-*

Anschlussgesetzgebungen:

- Unternehmenssteuerreform (Teil 1;
  Transponierung und indirekte Teilliqudation)
- Unternehmenssteuerreform (Teil 2;
  erleichterte Liquidation bei Selbständigerwerbenden)**
- Unternehmenssteuerreform (Teil 2; Milderung
  Doppelbelastung)
- kollektive Kaptalanlagen
- Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren
- Nachbesteuerung in Erbfällen und straflose
  Selbstanzeige
- Gaststaatgesetz
- Abschaffung Dumont-Praxis



-*

4

-*

-*
-*
-*

-*
-*



-*

6

-*

-*
-*
-*

-*
-*



-*

10

-*

-*
-*
-*

-*
-*

Total 2011
Total 2012
Verfügbare Mittel gemäss IFAP

42
58
68

54
75

96
133

*  Entlastungen können jeweils vernachlässigt werden
** Schätzung

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Grundlagen

    

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat zum Entwurf einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2011) vom 23. September 2008

Steuergesetz
Änderung vom 9. März 2009

Gesetzessammlung des
Kantons Luzern, 13. Lieferung vom 14. November 2009

Steuerverordnung
Änderung vom 27. Oktober 2009

Gesetzessammlung des
Kantons Luzern, 13. Lieferung vom 14. November 2009

Beschluss des Regierungsrates betreffend Inkraftsetzung von Bestimmungen der Änderung des Steuergesetzes vom 9. März 2009 (Luzerner Kantonsblatt
Nr. 44/2009, S. 2990)

 

 Zeitplan

 

27. September 2009:
Volksabstimmung;
Annahme der Steuergesetzrevision 2011
durch die Stimmberechtigten

1. Januar 2011:
Inkrafttreten

1. Januar 2012:
Inkrafttreten Halbierung Gewinnsteuer

Zeitliche Staffelung der Gesetzesänderungen 2009 - 2012 (pdf)