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Minimalsteuer


Sofern die juristische Person über Grundeigentum verfügt, wird anstelle der ordentlichen Gewinn- und Kapitalsteuern die kantonale Minimalsteuer von 1 Promille des Liegenschaftssteuerwertes erhoben, sofern dieser Minimalsteuerbetrag die kantonale Gesamtsteuer übersteigt.