Barrierefreie Darstellung
Logo Kanton Luzern
KANTON LUZERN
 Über uns / Ansprechpartner
 Offene Stellen
 Aus- und Weiterbildung
 Privatpersonen
 Unternehmen
 Selbständigerwerbende (inkl. Landwirtschaft)
 Personengesellschaften
 Kapitalgesellschaften / Genossenschaften
 Holdinggesellschaften
 holdings
 Domizil- / Verwaltungs-gesellschaften
 Vereine, Stiftungen / übrige jur. Personen
 Quellensteuer
 Steuerbefreiung
 Lohnausweis
 Lohnmeldepflicht
 Genehmigung von Spesenreglementen
 Gemeinden
 SteuerberaterInnen
 Medienschaffende
 Gesetze und Verordnungen
 Gesetzgebungsprojekte
 Steuererklärung /
Natürliche Personen
 Steuererklärung /
Juristische Personen
 Blickpunkt
 Steuerbuch
 Steuerkalkulatoren
 HOME  NEWSLETTER  BESTELLEN  LINKS  DOWNLOAD  STANDORT  FEEDBACK  SITEMAP
Seite drucken

Lohnausweis

Der neue Lohnausweis wird 2008 eingeführt

Um die Arbeitgeber bei der Einführung des Lohnausweises zu unterstützen und die administrative Belastung zu verringern, stellen die Steuerbehörden unentgeltlich eine EDV-Applikation zur Verfügung.

  • Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und Treuhänder/Treuhänderinnen, die nicht über einen integrierten Lohnausweis in ihren Buchhaltungssoftware verfügen, können diese Applikation rechtzeitig vor der Einführung des NLA an dieser Stelle herunterladen.
  • Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen, Treuhänder/Treuhänderinnen und Anbietende von Buchhaltungssoftware, die den neuen Lohnausweis in die eigene Software integrieren wollen, können den Code oder die Spezifikation bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern unentgeltlich beziehen. Ansprechpartner ist Herr Christian Neuhaus, zu erreichen unter Telefon 031 322 72 75 oder E-Mail Christian Neuhaus.

HINWEISE für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zur reibungslosen Einführung des neuen Lohnausweises:

  • Überprüfen Sie Ihr Spesenreglement inhaltlich. Überschreiten die Ansätze in Ihrem Spesenreglement die Limiten gemäss der neuen Wegleitung nicht, besteht für Sie kein Handlungsbedarf. Falls sie die Limiten überschreiten, empfehlen wir Ihnen, die Ansätze anzupassen. Ist dies nicht möglich oder nicht gewollt, sollten Sie Ihr Spesenreglement bei der kantonalen Steuerverwaltung Ihres Sitzkantons genehmigen lassen.
  • Überprüfen Sie die Verbuchung der Gehaltsnebenleistungen und Spesen in Ihrer Lohnbuchhaltung. Passen Sie diese bei Bedarf an.
  • Fragen Sie Ihren Softwarelieferanten, ob der neue Lohnausweis rechtzeitig integriert sein wird.
  • Laden Sie unentgeltlich die Software herunter. Damit können Sie kleinere Mengen von Lohnausweisen in wenigen Minuten herstellen. Zur einfachen Verständlichkeit ist jedes auszufüllende Feld mit dem entsprechenden Ausschnitt der Wegleitung hinterlegt.

Seite drucken
 Zum Herunterladen

Software eLohnausweis SSK

Hinweis: eLohnausweis SSK ist eine mandantenfähige Software zum Erstellen von Lohnauswei- sen. Mit dem Programm können eine beliebige Anzahl Lohnaus- weise erstellt werden. Bevor Sie den eLohnausweis SSK instal- lieren können, muss die Gratis- software Adobe Acrobat Reader auf Ihrem System installiert sein. Hardware-Anforderungen: Mindestens 128 MB RAM, 50-100 MB freier Platz auf der Festplatte, Bildschirm-Auflösung min. 1024x768 Pixel empfohlen.

Lohnausweisformular/
Rentenbescheinigung
(ausfüllbares Formular)

Kurzanleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises (pdf, 38KB)

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung (pdf, 340KB)

Häufig gestellte Fragen zum neuen Lohnausweis

Musterspesenreglement

Informationsschreiben an Luzerner Arbeitgeber mit Kantine (pdf, 33KB)

Regelung des Übergangs zum neuen Lohnausweis

 Kontakt

Dienststelle Steuern
Gemeindedienstleistungen
Gemeindebetreuung
Buobenmatt 1, Postfach 3464
6002 Luzern
E-Mail
Telefon   +41 41 228 57 87
Telefax    +41 41 228 51 09

Dr. Hansruedi Buob
E-Mail
Telefon    +41 41 228 56 45