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Allgemeines

  • einfache Gesellschaft
  • Kollektivgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft

Für die Betreibung eines nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes stehen primär die Kollektiv- und Kommanditgesellschaften (Handelsgesellschaften) zur Verfügung. Die einfache Gesellschaft erweist sich diesbezüglich praktisch als ungeeignet.

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