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Quellensteuer

Quellensteuerpflichtig sind, unabhängig vom Alter, ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die

  • die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) nicht besitzen,
  • im Kanton Luzern jedoch steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben
  • und Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit sowie an deren Stelle tretende Ersatzeinkünfte beziehen.

Von der Quellensteuerpflicht ausgenommen sind trotz fehlender Niederlassungsbewilligung verheiratete, in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe oder eingetragenen Partnerschaft lebende ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Ehegatte/eingetragener Partner oder Partnerin die schweizerische Staatsangehörigkeit oder die Niederlassungsbewilligung besitzt. Die Steuer berechnet sich aufgrund von Monatstarifen für Alleinstehende, Verheiratete/eingetragenen Partnerinnen und Partner sowie Doppelverdienerinnen und -verdiener. Die Steuerbelastung ist mit derjenigen der ordentlich veranlagten Steuerpflichtigen vergleichbar.

Wenn die dem Quellensteuerabzug unterworfenen Bruttoeinkünfte in einem Kalenderjahr mehr als CHF 120'000.00 erreichen, wird nachträglich eine ordentliche Veranlagung für das gesamte Einkommen und Vermögen durchgeführt. Die bezogenen Quellensteuern werden zinslos an die aus der ordentlichen Veranlagung zu bezahlenden Steuern angerechnet. Die ausländischen Arbeitnehmenden unterliegen allerdings weiterhin der Quellensteuer (Sicherungssteuer).

Im Ausland wohnhafte

  • Künstlerinnen und Künstler,
  • Artistinnen und Artisten,
  • Sportlerinnen und Sportler,
  • Musikerinnen und Musiker,
  • Referentinnen und Referenten,

die sich im Kanton Luzern für kurze Zeit zu Erwerbszwecken aufhalten, werden aufgrund ihrer Tageseinkünfte quellenbesteuert.

Im Ausland wohnhafte Organe (z.B. Verwaltungsratsmitglieder) juristischer Personen mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Luzern sowie von ausländischen Unternehmungen mit Betriebsstätten im Kanton Luzern unterliegen für die ihnen ausgerichteten Tantiemen, Sitzungsgelder, festen Entschädigungen und ähnlichen Vergütungen der Quellensteuer (25 % der Bruttoeinkünfte).

Im Ausland wohnhafte Empfängerinnen und Empfänger von Vorsorgeleistungen aus der Schweiz unterliegen für diese Leistungen der Quellensteuer (Renten 10 Prozent; Kapitalleistungen progressiver Tarif).

Schuldnerinnen oder Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL) sind jene Personen, die der steuerpflichtigen Person die zu besteuernde Leistung ausrichten (Arbeitgeber/innen, Sozial- oder Privatversicherungen sowie Veranstalter/innen). Sie sind verpflichtet, sämtliche zur richtigen Steuererhebung erforderlichen Massnahmen zu treffen. Sie haften für die Entrichtung der Quellensteuer.

Tarife 2010 Kanton Luzern
A und B Tarif mit Kirchensteuer (pdf, 122KB)
A und B Tarif ohne Kirchensteuer (pdf, 121KB)
C Tarif mit Kirchensteuer (pdf, 117KB)
C Tarif ohne Kirchensteuer (pdf, 116KB)
D Tarif (pdf, 51KB)
Kapitalleistungen Alleinstehende (pdf, 99KB)
Kapitalleistungen Verheiratete (pdf, 94KB)

Tarif 2010 LU.txt (Für Implementierung in der Lohnsoftware von Firmen)
Readme-Datei

Tarife 2009 Kanton Luzern
A und B Tarif mit Kirchensteuer (pdf, 212KB)
A und B Tarif ohne Kirchensteuer (pdf, 212KB)
C Tarif mit Kirchensteuer (pdf, 207KB)
C Tarif ohne Kirchensteuer (pdf, 206KB)
D Tarif (pdf, 51KB)
Kapitalleistungen Alleinstehende (pdf, 78KB)
Kapitalleistungen Verheiratete (pdf, 77KB)

Tarif 2009 LU.txt (Für Implementierung in der Lohnsoftware von Firmen)
Readme-Datei

Tarife 2008 Kanton Luzern
A Tarif (Alleinstehende) mit Kirchensteuer (pdf, 259KB)
A Tarif (Alleinstehende) ohne Kirchensteuer (pdf, 261KB)
B Tarif (Verheiratete Alleinverdiener/innen) mit Kirchensteuer (pdf, 259KB)
B Tarif (Verheiratete Alleinverdiener/innen) ohne Kirchensteuer (pdf, 258KB)
C Tarif (Verheiratete Doppelverdiener/innen) mit Kirchensteuer (pdf, 257KB)
C Tarif (Verheiratete Doppelverdiener/innen) ohne Kirchensteuer (pdf, 262KB)
D Tarif (Nebenerwerbseinkünfte sowie Ersatzeinkünfte) (pdf, 26KB)
Kapitalleistungen Alleinstehende (pdf, 42KB)
Kapitalleistungen Verheiratete/eingetragene Partner oder Partnerinnen (pdf, 42KB)

Tarif 2008 (Für Implementierung in der Lohnsoftware von Firmen)
Readme-Datei

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 Informationen/Merkblätter/
Formulare


Steuerbuch Band 2: Quellensteuer

Steuerbuch Band 2: Merkblätter Quellensteuer

Formulare:
Abrechnung über abgezogene Quellensteuer (xls 60KB)

Abrechnung über abgezogene Quellensteuern von Künstlern, Musikern, Sportlern und Referenten (xls, 61KB)

Abrechnung über die Quellensteuern von Vorsorgeleistungen (xls, 60KB)

Abrechnung über abgezogene Quellensteuern von Verwaltungsrats-Entschädigungen (xls, 61KB)

Abrechnung über die Quellen- steuern von Hypothekarzinsen und grundpfandgesicherten Forderungen (pdf, 97KB)

Anmeldeformular für quellensteuerpflichtige Personen mit einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz (pdf, 142KB)

Rückerstattung der Quellen- steuern auf Kapitalleistungen von schweiz. Vorsorgeeinrichtungen (pdf, 36KB)

Antragsformular für Steuerrück- erstattungen (pdf, 472KB)

Abrechnung über abgezogene Quellensteuer für Personal- vermittlungsfirmen (pdf, 21KB)

Links:
Die Tarife aller Kantone

Quellensteuer-Rechner comparis.ch

 Kontakt

Dienststelle Steuern
Gemeindedienstleistungen
Bezug und Quellensteuer

Buobenmatt 1, Postfach 3464
6002 Luzern
E-Mail
Telefon   +41 41 228 57 33
Telefax    +41 41 228 51 09