Barrierefreie Darstellung
Logo Kanton Luzern
KANTON LUZERN
 Über uns / Ansprechpartner
 Offene Stellen
 Aus- und Weiterbildung
 Privatpersonen
 Unternehmen
 Selbständigerwerbende (inkl. Landwirtschaft)
 Besonderheiten
 Besonderheiten Landwirtschaft
 Einkommenssteuer
 Vermögenssteuer
 Verrechnungssteuer
 Erbschafts- und
Schenkungssteuern
 Weitere
Sondersteuern
 Schatzungswesen
 Vorsorge und Versicherungen
 Nachsteuer und
Steuerstrafen
 Steuererlass
 Personengesellschaften
 Kapitalgesellschaften / Genossenschaften
 Holdinggesellschaften
 holdings
 Domizil- / Verwaltungs-gesellschaften
 Vereine, Stiftungen / übrige jur. Personen
 Quellensteuer
 Steuerbefreiung
 Lohnausweis
 Lohnmeldepflicht
 Genehmigung von Spesenreglementen
 Gemeinden
 SteuerberaterInnen
 Medienschaffende
 Gesetze und Verordnungen
 Gesetzgebungsprojekte
 Steuererklärung /
Natürliche Personen
 Steuererklärung /
Juristische Personen
 Blickpunkt
 Steuerbuch
 Steuerkalkulatoren
Projekt LuTax LUTAX
 HOME  NEWSLETTER  BESTELLEN  LINKS  DOWNLOAD  STANDORT  FEEDBACK  SITEMAP
Seite drucken

Besonderheiten

Steuerdeklaration
Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder steuerbaren Werten im Kanton Luzern, die eine selbständige Erwerbstätigkeit in Handel, Gewerbe, Industrie oder in einem freien Beruf ausüben, haben einen speziellen Fragebogen auszufüllen und die Ergebnisse in die Steuererklärung zu übertragen.

Angaben zum Ausfüllen des Fragebogens finden Sie auf dem entsprechenden Formular.

Als steuerbare Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit gelten auch Gewinne aus gewerbsmässigem Liegenschaften-, Wertschriften-, Devisen- und Edelmetallhandel. Für die Deklaration dieser Einkünfte sind detaillierte Berechnungen einzureichen.

Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit
Für die Berechnung des steuerbaren Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit wird auf den Saldo der Jahresrechnung bzw. der Aufzeichnungen abgestellt. Hinzu kommen alle vor der Berechnung des Gewinn-/Verlustsaldos ausgeschiedenen Teile des Geschäftsergebnisses, die nicht zur Deckung geschäftsmässig begründeter Unkosten verwendet werden sowie die geschäftsmässig nicht begründeten Abschreibungen und Rückstellungen. Nicht abzugsfähig sind die Steuern.

Sofortabschreibungen auf beweglichen Wirtschaftsgütern und die Erledigung von Überabschreibungen im Einmalerledigungsverfahren sind möglich. Delkredere-Rückstellungen sind bis zu 10% der Forderungen ohne besonderen Nachweis zulässig. Steuerlich noch nicht berücksichtigte Verluste aus den sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren können vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden.

Ermittlung des Vermögens des Geschäftsbetriebes
Geschäftsliegenschaften unterliegen der Vermögenssteuer mit dem Katasterwert. Geschäftliche Wertschriften werden zum Verkehrswert besteuert. Das übrige bewegliche Geschäftsvermögen wird mit dem Buchwert erfasst.

Steueraufschubtatbestände
Bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen unterbleibt die Besteuerung der stillen Reserven bei Umstrukturierungen und bei der Ersatzbeschaffung von Gegenständen des betriebsnotwendigen Anlagevermögens.

Steuererleichterungen für Neuansiedlungen
Neu eröffneten Unternehmungen, die von besonderem volkswirtschaftlichen Interesse für den Kanton sind, können für höchstens 10 Jahre ab Betriebseröffnung entsprechend den besonderen Verhältnissen der Unternehmung angemessene Steuererleichterungen gewährt werden. Eine wesentliche Änderung der betrieblichen Tätigkeit ist einer Neueröffnung gleichgestellt.

Seite drucken
 Informationen


Merkblatt für Selbständigerwerbende (pdf, 92KB)

Merkblatt N1/2007 Naturalbezüge von Selbständigerwerbenden (pdf, 334KB)

Merkblatt A 1995 - geschäftliche Betriebe (2001) Abschreibungen auf dem Anlagevermögen geschäftlicher Betriebe (pdf, 99KB)

Band 2, Unternehmenssteuer: Besteuerung der juristischen Personen, Selbständigerwerbenden und der Landwirte

Ansiedlungen

 Kontakt

Dienststelle Steuern
Unternehmenssteuern
Selbständigerwerbende

Buobenmatt 1, Postfach 3464
6002 Luzern
E-Mail
Telefon   +41 41 228 56 72
Telefax    +41 41 228 51 07