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Schatzungswesen


Die nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften werden regelmässig, in der Regel alle 15 Jahre, einer Schatzung unterzogen. Bei einer Neuschatzung werden sämtliche Teilwerte eines Grundstückes von Grund auf neu festgesetzt. Eine Revisionsschatzung dient der Neufestsetzung wegen baulicher Massnahmen oder einer Nutzungsänderung. Der auf diese Weise ermittelte Katasterwert bildet in bestimmten Fällen die Grundlage für die Berechnung der Vermögenssteuer, der Liegenschaftssteuer, der Grundstückgewinnsteuer (bei 30 Jahren übersteigendem, ununterbrochenem Eigentum) oder der Handänderungssteuer (beim sogenannten subsidiären Handänderungswert, das heisst wenn der Erwerbspreis nicht mehr feststellbar oder tiefer ist).


Neben dem Katasterwert wird im Schatzungsverfahren auch der Mietwert von selbstgenutztem Wohneigentum als Grundlage für die Eigenmietwertbesteuerung festgelegt.


Der Katasterwert einer Liegenschaft kann im Laufe der Zeit aus verschiedenen Gründen Anpassungen erfahren. Solche Änderungen können einerseits auf Antrag des Eigentümers/der Eigentümerin und andererseits von Amtes wegen durch die Immobilienbewertung vorgenommen werden.


Die Gründe, die zu einer Änderung der Katasterwerte führen können:


Informationen

Weitere Informationen

Mietwertansätze
 

PDF-Dokument

Neuschatzungsbeschluss (164KB)
Verlängerung des laufenden Neuschatzungsbeschlusses bis 31.12.2012 und Neuschatzung der nicht landwirtschaftlichen Grundstücke im Zeitraum 2013 bis 2017
 

Steuerbuch, Band 4:
Weisungen Schatzungsgesetz

 

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Gemeindedienstleistungen
Immobilienbewertung

Buobenmatt 1, Postfach 3464
6002 Luzern
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