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Allgemeines


Juristische Personen, die entweder öffentliche, gemeinnützige oder Kultuszwecke verfolgen, können für den Gewinn und das Kapital, die ausschliesslich diesen Zwecken gewidmet sind, steuerbefreit werden. Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen bei allen Zwecksetzungen sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:


Ein Gesuch um Steuerbefreiung ist unter Beilage der Statuten, der letzten beiden Jahresrechnungen und Geschäftsberichte sowie weiterer zweckdienlicher Unterlagen an die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern, Abteilung Juristische Personen, Buobenmatt 1, Postfach 3464, 6002 Luzern, einzureichen. Befindet sich eine Körperschaft erst in Gründung, wird empfohlen, die Entwürfe der Statuten sowie weitere Unterlagen vor der Gründung zur Vorprüfung vorzulegen.


Ebenfalls steuerbefreit sind die


sofern keine gewerblichen oder industriellen Aktivitäten wahrgenommen werden.


Informationen

Steuerbuch, Band 2, Unternehmens-
steuer
: § 70 Nr. 1 - 5


Kontakt


Dienststelle Steuern
Unternehmenssteuern
Juristische Personen

Buobenmatt 1, Postfach 3464
6002 Luzern
E-Mail
Telefon   +41 41 228 56 94
Telefax    +41 41 228 51 07