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| Fristerstreckung für juristische Personen und Selbständigerwerbende |  | Fristerstreckung Online erfassen - Bestätigung neu mit Namensangabe!
Ende August 2012 läuft die generelle Einreichungsfrist für die Steuererklärungen 2011 der juristischen Personen mit Abschlussdatum 31.12.2011 und für alle Selbständigerwerbenden ab. Beantragen Sie die von Ihnen benötigte Fristerstreckung (maximal bis 30. November 2011) direkt unter http://www.steuern.lu.ch/index/fristerstreckungen.htm. Wenn Sie die verlangten Daten vollständig erfassen, erhalten Sie die Bestätigung - neu mit Angabe des Kundennamens - umgehend.
Fristerstreckungsgesuche per Mail oder auf dem Postweg werden maximal für 60 Tage gewährt. Das zweite Fristerstreckungsgesuch (Mail, Post) wird nur in Verbindung mit der ersten Mahnung bestätigt. Telefonisch können wir aus administrativen Gründen keine Fristerstreckungen gewähren.
Mit der Verwendung des Webservices vermindern Sie den administrativen Aufwand für Sie und uns. Sie kommen in den Genuss von längeren Fristerstreckungen und verfügen unverzüglich über die entsprechende Bestätigung.
Danke für Ihre Mitarbeit!
Dienststelle Steuern Administration Geschäftsbereich Unternehmenssteuern
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